
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Vermittlungsbedingungen der N&L Hi Sonne GmbH
A. Vorbemerkung
B. Allgemeine Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss und gesetzliche Vorschriften
3. Vertragsinhalt
4. Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und sonstigen Leistungsträger
5. Mängelanzeigen
6. Rücktritt/Umbuchung und Stornierung des vermittelten (Reise-)Vertrags
7. Zahlungen und Inkasso
8. Serviceentgelte
9. Versicherungen
10. Ihre Mitwirkungspflichten als Kunde
11. Haftung
12. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
C. Besondere Vermittlungsbedingungen für Pauschalreisen
1. Zahlungen
2. Mängelanzeigen
D. Besondere Vermittlungsbedingungen für verbundene Reiseleistungen
1. Zahlungen
2. Serviceentgelte
E. Besondere Vermittlungsbedingungen für Flug-Einzelleistungen; auch als Bestandteil einer verbundenen Reiseleistung
1. Serviceentgelte
2. Ausstellung und Versand von Flugtickets
3. Identität der Fluggesellschaft
4. Weitere gesetzliche Vorschriften
A. Vorbemerkung
Liebe Kunden,
mit Freude buchen wir Ihnen Ihren Urlaub, die schönste Zeit des Jahres. Wir vermitteln Ihnen dazu gerne eine Pauschalreise eines Reiseveranstalters oder aber auch nur eine Hotelunterkunft oder einen einzelnen Flug bzw. eine Kombination.
Beachten Sie bitte, dass wir bei jeder Buchung nur als Vermittler auftreten und der oder die Verträge jeweils zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter (bei einer Pauschalreise) oder dem einzelnen Leistungsträger (bei einer Einzelleistung oder bei verbundenen Reiseleistungen) zustande kommen. Dafür gelten die Ihnen bekannten Reise-, Unterbringungs-, Miet- oder Beförderungsbedingungen Ihrer Vertragspartner.
Bitte schenken Sie auch den nachstehenden Erläuterungen zu wichtigen regelmäßig verwendeten Begriffen Beachtung:
- Reiseveranstalter
ist, wer – mindestens – zwei im Voraus bestimmte verschiedene Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im Voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner werden Sie als Reisender und der Reiseveranstalter der von Ihnen gebuchten Reise.
- Vermittler: ist derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Wir sind der Vermittler.
- Leistungsträger: bezeichnet denjenigen, der eine einzelne touristische Leistung erbringt, also z.B. das Hotel, die Fluggesellschaft, der Mietwagenanbieter etc.
- Reisevertragsrecht: ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise. Es regelt das Verhältnis zwischen dem Ihnen als Reisenden und dem Reiseveranstalter oder dem einzelnen Leistungsträger einer Einzelleistung.
- Verbundene Reiseleistungen: liegen vor, wenn Sie über uns als Vermittler zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise buchen, jedoch separate Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgen entstehen, entweder bei einem Kontakt mit uns als Vermittler oder durch Vertragsschluss innerhalb von 24 Stunden durch gezielte Vermittlung der zweiten Leistung durch uns als Reisevermittler.
- Einzelleistung: ist eine einzelne touristische Leistung, wie z.B. ein Hotel, ein Mietwagen oder ein Flug, die durch uns als Vermittler vermittelt wurde und bei der ein Vertrag mit dem vermittelten Leistungsträger zustande kommt.
Die nachfolgenden allgemeinen und besonderen Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen im Rahmen der Vermittlung von
- Pauschalreisen,
- verbundenen Reiseleistungen
- und Einzelleistungen.
B. Allgemeine Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen finden ausschließlich Anwendung, wenn wir als Vermittler von Pauschalreisen, verbundenen Reiseleistungen oder Einzelleistungen auftreten. Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich dann auf die Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Pauschalreisen, verbundenen Reiseleistungen oder Einzelleistungen gemäß diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.
2. Vertragsschluss und gesetzliche Vorschriften
2.1. Sie können uns damit beauftragen, Ihnen eine Pauschalreise, verbundenen Reiseleistungen oder sonstige Einzelleistung, die von einem dritten Anbieter erbracht wird, zu vermitteln. An Ihren erteilten Vermittlungsauftrag sind Sie gebunden. Um uns einen solchen Auftrag zu erteilen, müssen Sie zum Zeitpunkt des Auftrags mindestens 18 Jahre alt sein.
2.2. Mit der Annahme Ihres Vermittlungsauftrags durch uns als Vermittler kommt zwischen Ihnen und uns ein Vertrag über die Vermittlung von (Reise-) Leistungen in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung zustande.
2.3. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Erteilen Sie uns den Auftrag auf elektronischem Weg (z.B. per E-Mail oder über unsere Website), so bestätigen wir Ihnen den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg („Eingangsbestätigung“). Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
2.4. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 675, 631 ff. BGB und der §§ 651a ff. BGB i.V.m. Art. 250 ff. EGBGB, soweit diese auf den Vermittlungsauftrag Anwendung finden.
3. Vertragsinhalt
3.1. Gemäß diesen Vermittlungsbedingungen übernehmen wir den Vermittlungsauftrag und stellen auf Ihren Wunsch hin die Buchungsanfrage beim jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger.
3.2. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.
3.3. Soweit nicht eine ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen vorliegt, übernehmen wir als Reisevermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
3.4. Sonderwünsche zu Ihren gebuchten (Reise-) Leistungen in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung nehmen wir nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, haben wir für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die von uns an den Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zu übermittelnde Buchungserklärung durch Sie als Kunden. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Veranstalters bzw. Leistungsträgers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Veranstalters bzw. Leistungsträgers werden.
4. Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und sonstigen Leistungsträger
4.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die AGB des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers. Diese AGB werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar gemacht. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein.
4.2. Sie verpflichten sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis Ihnen auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB können Sie sich nicht berufen.
4.3. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen allgemeinen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen („ABB“).
5. Mängelanzeigen
5.1. Hinsichtlich Ihrer Mängelanzeigen bzgl. Mängel der der durch uns vermittelnden Pauschalreise verweisen wir auf unsere besonderen Vermittlungsbedingungen für Pauschalreisen unter Ziffer C.2 dieser Bedingungen.
5.2. Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.
6. Rücktritt/Umbuchung und Stornierung des vermittelten (Reise-)Vertrags
6.1. Rücktritt, Umbuchung und Stornierung und Haftung richten sich nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters/Anbieters und nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Rücktritt/Umbuchung und/oder Stornierung müssen gegenüber dem jeweiligen Leistungsanbieter erklärt werden. Sie können jedoch auch uns mit der Übermittlung der entsprechenden Erklärung beauftragen. Sie sind verpflichtet, jeden Wunsch nach Umbuchung und/oder Stornierung schriftlich zu erklären. Vor Eingang Ihrer schriftlichen Anfrage können wir weder die Umbuchung noch die Stornierung einer gebuchten Reise veranlassen. Eine telefonische oder mündliche erklärte Stornierung oder Umbuchung ist nur möglich, wenn dies in den Vertragsbedingungen des entsprechenden Leistungserbringers vorgesehen ist. Telefonische Umbuchungen und/oder Stornierungen werden durch uns im Anschluss per E-Mail bestätigt. Sie sind verpflichtet, in diesem Zusammenhang auftretende eventuelle Unstimmigkeiten uns unverzüglich mitzuteilen.
6.3. Wir erheben keine eigenen Servicegebühren oder Bearbeitungsentgelte für Rücktritt / Umbuchung und /oder Stornierung. Ausgenommen hiervon ist der Rücktritt / die Umbuchung und /oder die Stornierung von nicht im Zusammenhang mit einer Pauschalreise gebuchten Flugbeförderungsleistungen („Nur-Flug-Buchung“). Hier erheben wir ggfs. eigene Servicegebühren oder Bearbeitungsentgelte (siehe dazu Ziffer D. dieser AGB)
7. Zahlungen und Inkasso
7.1. Soweit wir (Reise-) Leistungen in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung in Rechnung stellen und diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. des Leistungsträgers. Unberührt bleiben davon die Rechte zur Einziehung uns zustehender Serviceentgelte.
7.2. Die Zahlungsfristen und sonstigen Zahlungsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers.
7.3. Wir behalten uns vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift an Sie weiter zu berechnen.
7.4. Ergänzend verweisen wir
- für die Zahlung bei Vermittlung von Pauschalreisen auf Ziffer B;
- für die Zahlung bei Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen auf Ziffer C;
- für die Zahlung bei Vermittlung von reinen Flug-Einzelleistungen auf Ziffer D.
8. Serviceentgelte
8.1. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir für einzelne Vermittlungsleistungen ein gesondertes Serviceentgelt erheben.
8.2. Hinsichtlich eventuell durch uns erhobener Serviceentgelte
- bei der Vermittlung von Pauschalreisen weisen wir auf die besonderen Vermittlungsbedingungen unter Ziffer B. hin.
- bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen weisen wir auf die besonderen Vermittlungsbedingungen unter Ziffer C hin;
- bei der Vermittlung von reinen Flug-Einzelleistungen weisen wir auf die besonderen Vermittlungsbedingungen unter Ziffer D hin.
9. Versicherungen
9.1. Wir weisen auf die Möglichkeit und Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere
- einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,
- einer Reisegepäckversicherung,
- einer Auslandskrankenversicherung oder
- einer Reiseabbruchversicherung.
9.2. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiteren Versicherungen obliegt ausschließlich Ihnen als Kunden.
10. Ihre Mitwirkungspflichten als Kunde
10.1. Sie sind verpflichtet, die Ihnen von uns übergebenen Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers, insbesondere Buchungs- und Reisebestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag, zu überprüfen.
10.2. Über erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten haben Sie uns unverzüglich zu unterrichten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits eines hieraus Ihnen entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein.
11. Haftung
11.1. Wir haften nicht für die Erbringung der vermittelten (Reise-) Leistung in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung, sondern nur dafür, dass die Vermittlung einer solchen (Reise-) Leistung in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird.
11.2. Die einzelnen Angaben zu den (Reise-) Leistungen in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung beruhen auf den Angaben der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger. Diese stellen keine Zusicherung von unserer Seite dar. Sämtliche von uns präsentierten (Reise-) Leistungen in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung sind nur begrenzt verfügbar. Wir haften nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von uns für das Kennen müssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
11.3. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften wir für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde bzw. es eine ausdrückliche gesetzliche Informationspflicht besteht.
11.4. Eine etwaige eigene Haftung von uns als Reisevermittler aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt
11.5. Wir haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
12. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
12.1. Wir sind nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.
12.2. Für alle Verträge über Pauschalreisen oder Einzelleistungen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, weisen wir auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform Online Dispute Resolution | European Commission hin.
C. Besondere Vermittlungsbedingungen für Pauschalreisen
1. Serviceentgelte
Vermitteln wir Ihnen eine Pauschalreise, erheben wir kein Serviceentgelt für die Vermittlung von Leistungen, die Bestandteil der Pauschalreise sind. Dies gilt nach Ziffer 6.3 auch für Rücktritt / Umbuchung und /oder Stornierung einer Pauschalreise. Handelt es sich um Leistungen die nicht Leistungsbestandteil der Pauschalreise sind (z.B. Sitzplatzreservierung, Buchung von Zusatzgepäck, Einholung von Visa etc.), beauftragen Sie uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, Sie zu diesen Leistungen zu beraten und Ihnen diese zu vermitteln. Zum Teil werden hierfür von uns Serviceentgelte erhoben. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Leistungsträger zu zahlen und sofort fällig. Darauf werden Sie vor Buchung der Leistung gesondert hingewiesen. Hinsichtlich der Erhebung von Serviceentgelten bei verbundenen Reiseleistungen und Buchungen von Nur-Flügen verweisen wir auf die Ziffer C. und D.
2. Zahlungen
Wenn wir Ihnen eine Pauschalreise vermitteln, dürfen wir Zahlungen von Ihnen als Reisenden nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
3. Mängelanzeigen
Wir gelten als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen von Ihnen als Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Wir werden den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen in Kenntnis setzen. Wir empfehlen zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.
D. Besondere Vermittlungsbedingungen für verbundene Reiseleistungen
1. Zahlungen
1.1. Wenn wir Ihnen verbundene Reiseleistungen vermitteln, dürfen wir Zahlungen von Ihnen als Reisendem nur fordern und annehmen, wenn wir sichergestellt haben, dass diese Ihnen als dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von uns selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungsträger noch zu erfüllen sind und im Fall unserer Zahlungsunfähigkeit verbundener Reiseleistungen ausfallen oder Sie im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungsträger nachkommen.
1.2. Diese Sicherstellung leisten wir bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Ihre Zahlungen an uns, soweit Sie nicht direkt an den vermittelten Leistungsträger der verbundenen Reiseleistung leisten.
2. Serviceentgelte
2.1. Sie beauftragen uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, Sie im Hinblick auf die Leistungen der Leistungsträger der verbunden Reiseleistungen zu beraten und Ihnen diese zu vermitteln. Zum Teil werden hierfür von uns Serviceentgelte erhoben. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Leistungsträger zu zahlen und sofort fällig.
2.2. Soweit wir Ihnen vor der Buchung der Leistungen des Leistungsträger die Höhe des Serviceentgelts nicht durch Aushang in unserem Geschäftslokal oder ausdrückliche Angabe auf unserer Website oder auf sonstige Weise vor der Buchung mitteilen, gilt die übliche Vergütung als geschuldet.
E. Besondere Vermittlungsbedingungen für vermittelte Flug-Einzelleistungen; auch als Bestandteil einer verbundenen
Reiseleistung
1. Serviceentgelte
1.1. Sie beauftragen uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, Sie im Hinblick auf die Leistungen der Fluggesellschaft zu beraten und Ihnen diese zu vermitteln. Zum Teil werden hierfür von uns Serviceentgelte erhoben. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Leistungsträger zu zahlen und sofort fällig.
1.2. Soweit wir Ihnen vor der Buchung der Leistungen des Leistungsträger die Höhe des Serviceentgelts nicht durch Aushang in unserem Geschäftslokal oder ausdrückliche Angabe auf unserer Website oder auf sonstige Weise vor der Buchung mitteilen, gilt die übliche Vergütung als geschuldet.
2. Ausstellung und Versand von Flugtickets
2.1. Grundsätzlich werden Ihnen Ihre Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Fluggesellschaft keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. Wir können auf Ihren Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches durch den Anbieter Storno-/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Flugpreises anfallen können.
2.2. Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket („E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform (meist per E-Mail) übermittelt. Dieser ist von Ihnen beim Check-In zusammen mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) vorzulegen.
3. Identität der Fluggesellschaft
3.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet.
3.2. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten Mobility and transport und https://www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.
4. Weitere gesetzliche Vorschriften
4.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der von uns vermittelten Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
- die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
- die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
- die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
4.2. Wir empfehlen Ihnen, sich über Ihre Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter https://www.lba.de zu informieren.
II. Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen der N&L Hi Sonne GmbH
Geltungsbereich
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Zustandekommen eines Reisevertrages zwischen dem Reisenden, im folgenden „Reisenden“ genannt und N&L Hi Sonne GmbH, im folgenden „Reiseveranstalter“ und damit verbundenen Dienstleistungen. Die AGB gelten unabhängig davon, ob die Reisenden Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
Diese nachstehenden Reisebedingungen gelten für Reisen, die sowohl privat als auch geschäftlich organisiert werden.
Alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen allgemeinen Vertragsbedingungen und den einzelnen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
Abweichende Bedingungen des Reisenden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Reiseveranstalter der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
1 Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung der Reise (Reiseanmeldung) bietet der Reisende des Reiseveranstalters den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Der buchende Reisende ist auch der „Reiseanmelder“. Der Reiseanmelder ist in jedem Fall Vertragspartner des Reiseveranstalters. Deshalb haftet der Reiseanmelder auch für den gesamten Reisepreis und somit für alle mit der Reiseanmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer. Der Reiseanmelder ist verantwortlich für die korrekte und vollständige Angabe der Daten der Reiseteilnehmer.
1.3 Der Reisevertrag kommt durch Annahme des Angebots des Reisenden durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss händigt der Reiseveranstalter dem Reisenden eine Buchungsbestätigung inklusive Rechnung und Sicherungsschein per E-Mail aus.
1.4 Sofern der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Reiseanmeldung abweicht, liegt seitens des Reiseveranstalters ein neues Angebot vor, an den Veranstalter für einen Zeitraum von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt zu den Bedingungen des neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrückliche erklärt oder Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.
1.5 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht.
2 Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
2.2 Der Reisepreis wird mit Übersendung, bzw. Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung sowie Übersendung des Sicherungsscheines sofort zur Zahlung fällig.
2.3 Die Anzahlung beträgt bei Produkten des Reiseveranstalters wie folgt:
- bei Pauschalreisen 35% des Reisepreises - bei Nur-Hotel-Buchungen 30% des Reisepreises - bei Nur-Flug-Buchungen ist der Gesamtpreis vor der Ausstellung des Tickets in voller Höher sofort fällig. Der Reisende trägt eventuell Preisänderungen, die von der Fluggesellschaft vorgenommen werden, bis zur Ausstellung des Tickets.
2.4 Die Restzahlung ist spätestens 45 Tage vor Abreise zu leisten.
2.5 Die Details des Reisepreises ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
2.6 Die sämtliche Zahlungen können ausschließlich mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln durch den Reisenden an den Reiseveranstalter erfolgen.
2.7 Stornierungs-, Umbuchungs- und Bearbeitungsgebühren sind jeweils sofort fällig.
2.8 Die Reiseunterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang des Gesamtreisepreises bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt per E-Mail versandt, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Nur-Flug-Buchungen werden die elektronischen Flugtickets dem Reisenden direkt nach der Ausstellung per E-Mail zugestellt.
2.9 Ab einem Zeitraum von 3 Tagen vor dem vereinbarten Reiseantritt kann der Reisepreis oder eine Restzahlung des Reisepreises nur noch mit Zahlung per Echtzeitüberweisung oder Barzahlung erfolgen, andere Zahlart wie Überweisung ist dann nicht mehr möglich.
2.10 Sofern aufgrund eines Zahlungsverzugs des Reisenden von dem Veranstaltern zusätzliche Aufwendungen, zum Beispiel: für die Expressversendungen, getätigt wurden, sind diese vom Reisenden zu tragen.
2.11 Für Mahnschreiben auf den Reisepreis oder Stornierungskosten kann der Veranstalter pro Schreiben dem Reisenden zusätzlich 5,00 € in Rechnung stellen.
3 Sonderwünsche, Preise und Ermäßigungen
3.1 Sonderwünsche des Reisenden, die über die in der Buchung enthaltenen Sonderausschreibung hinausgehen, sind für den Reiseveranstalter unverbindlich. Sondergepäck wie Taucherausrüstungen, Surfboards, Ski- oder Golfgepäck u.ä. kann nur nach vorheriger Anmeldung und nur gegen Aufpreis befördert werden. Die dafür anfallende Kosten und Bedingungen sind im Vorfeld der Reisebuchung mit dem Reiseveranstalter abzustimmen. Der Aufpreis muss vom Reisenden getragen werden. Dies gilt auch für die Bereitstellung eines Babybettes.
3.2 Alle Preise, welche in der Reiseausschreibung genannt werden, sind in EURO angegeben und gelten pro Person.
3.3 Bei Kinderermäßigungen ist das Alter des Kindes am Tag der Reiserückkehr maßgeblich und muss bei Buchung angegeben werden.
3.4 In einigen Reiseländern erheben Hotels für Reisenden mit ständigem Wohnsitz in dem betreffenden Land abweichende Tarife. Die Preise des Reiseveranstalters gelten daher ausschließlich für Reisende, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in einem angrenzenden Nachbarland haben bzw. im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis für eines dieser Länder sind. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für eventuell anfallende Mehrkosten vor Ort.
4 Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von dem Veranstaltern nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden oder von dem Reiseveranstaltern nicht zu vertreten sind, sind nur zulässig, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Änderungen im Flugplan oder Transferzeiten bleiben der Reiseveranstalter vorbehalten.
4.2 Mitteilungen über Änderungen von Reiseleistungen können nur vor Reisebeginn erfolgen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Kenntnisnahme des Änderungsgrundes schriftlich über die Änderungen zu informieren. Bei erheblichen Änderungen teilt der Reiseveranstalter außerdem über die Auswirkungen auf den Reisepreis mit. Erhebliche Änderungen dürfen nicht ohne Zustimmung des Reisenden vorgenommen werden.
4.3 Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis anzupassen, falls es zu einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmten Leistungen kommt.
Dabei werden die geltenden Wechselkurse berücksichtigt. Die Anpassung erfolgt gemäß folgenden Bestimmungen:
- Wenn sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten erhöhen, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis entsprechend anpassen. Eine anteilige Weitergabe und Berechnung einer Sitzplatzerhöhung ist möglich.
- Im Falle einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis entsprechend erhöht werden, um die höheren Kosten für den Reiseveranstalter abzudecken.
4.4 Falls es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises kommt, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Reisenden unverzüglich schriftlich darüber mitzuteilen. Diese Mitteilung darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
4.5 Andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis kann der Reiseveranstalter einseitig ändern, wenn die Änderung unerheblich ist.
4.6 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass Direktflüge nicht automatisch „Non-Stop-Flüge“ sind und insbesondere Zwischenlandungen mit einschließen können.
5 Stornierung durch den Reiseveranstalter
5.1 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen (z.B. wenn die im Vertrag angegebenen Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände wie Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg usw.) vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten (stornieren).
5.2 Ein Rücktritt aufgrund der Nichteinhaltung einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl ist möglich
a, bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn,
b, bei einer Reisedauer von mindestens 2 Tagen und höchstens 6 Tagen bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn und
c, bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen bis spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn
möglich. Der Reiseveranstalter wird die Rücktrittserklärung dem Reisenden unverzüglich zuleiten.
5.3 Darüber hinaus kann der Reiseveranstalter in den folgenden Fällen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter oder dessen örtliche Vertretung nachhaltig stört oder ein vertragswidriges Verhalten aufweist, das eine sofortige Aufhebung des Reisevertrages rechtfertigt (z.B. verspätete Zahlung, fehlende Kontodeckung oder Widerspruch). Sollte es vor Reisebeginn zu einem Rücktritt aufgrund nicht erfolgter Zahlungen trotz Mahnung und Rücktrittsandrohung kommen, kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag laut den in Ziffer 6.3 festgelegten Rücktrittsgebühren stornieren. Im Falle einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen während der Reise hat der Reiseveranstalter Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch den Wert der eingesparten Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen, die er aus einer anderen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erhalten hat, einschließlich der Beträge, die von den Leistungsträgern erstattet wurden. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport sind von den Reisenden selbst zu tragen.
6 Stornierung durch den Reisenden
6.1 Der Reisende kann jederzeit die gebuchte Reise vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich sind die jeweiligen Stornierungsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart wurden.
6.2 Die Stornierung muss entweder per E-Mail oder postalisch in schriftlicher Form an den Reiseveranstalter übermittelt werden. Die Stornierung tritt erst in Kraft, sobald der Reiseveranstalter eine schriftliche Bestätigung darüber ausstellt.
6.3 Bei Stornierungen können Stornierungsgebühren anfallen, die nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bezogen auf den Reisepreis wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
a, bei Flugpauschalreisen, Pauschalreisen mit Seereiseanteil und Nur-Hotel-Buchungen
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50%
- ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 60%
- ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 85%
- ab dem 14. bis zum Reiseantritt/Nichterscheinen 100% des Reisepreises
b, bei Nur-Flug-Buchungen
- zu den Stornierungsgebühren des jeweiligen Flugleistungserbringers bzw. Flugleistungsvermittlers berechnet der Reiseveranstalter dem Reisenden 30,00 € pro betroffenen Reiseteilnehmer zur Abgeltung des Zusatzaufwandes.
c, bei Cruise-Only-Buchungen
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30%
- ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 40%
- ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60%
- ab dem 14. bis zum 2. Tag vor Reiseantritt 80%
- ab dem 1. vor Reiseantritt 95%
- bei Reiseantritt/Nichterscheinen 100% des Reisepreises
7 Umbuchungen durch den Reisenden
7.1 Flugumbuchungen sind nicht zulässig. Nach Abschluss des Vertrages hat der Reisende keinen Anspruch auf Änderungen bezüglich des Reisetermins, des Reiseziels, des Abreiseorts, der Unterkunft oder der Art der Beförderung (Umbuchung).
7.2 Ab 30 Tage vor Reisebeginn können die Umbuchungswünsche des Reisenden, sofern sie überhaupt umsetzbar sind, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den Bedingungen in Ziffer 6.3 und gleichzeitiger neuer Anmeldung berücksichtigt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die lediglich geringfügige Kosten verursachen.
8 Reiseversicherung
8.1 Eine Reiseversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten.
8.2 Der Veranstalter empfiehlt allen Reisenden, beim Buchen eine Reiseversicherung abzuschließen, wobei entweder eine Reiserücktrittsversicherung und/oder eine Reiseabbruch- oder Reisekrankenversicherung separat erworben werden sollte.
8.3 Der Abschluss einer Reiseversicherung erfolgt auf eigene Verantwortung des Reisenden. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dem Nichtabschluss einer geeigneten Reiseversicherung resultieren.
8.4 Der Reisende ist verpflichtet, sich über die genauen Bedingungen und Leistungen der jeweiligen Reiseversicherung zu informieren und sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz seinen individuellen Bedürfnissen und Anforderungen entspricht.
9 Beschränkung der Haftung
9.1 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Störungen bei Leistungen, die lediglich als Fremdleistung vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht vorsätzlich verursacht wurden, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Ansprüche, die über diese Beschränkung hinausgehen und auf internationalen Übereinkünften oder entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen beruhen, bleiben unberührt.
9.3 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt. Diese Haftungsobergrenze gilt für jeden Reisenden und jede Pauschalreise.
9.4 Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen, die durch Umstände verursacht werden, für die weder der Reiseveranstalter noch die Leistungserbringer (wie Hotels, Fluggesellschaften usw.) verantwortlich sind, wie etwa höhere Gewalt, Streiks, behördliche Anordnungen oder Naturkatastrophen.
9.5 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Insolvenz einer Fluggesellschaft oder anderer Leistungserbringer verursacht werden.
10 Mitwirkungspflicht des Reisenden
10.1 Wird die Pauschalreise nicht entsprechend dem Vertrag erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Sollte der Reiseveranstalter aufgrund einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige keine Abhilfe schaffen können, so kann der Reisende weder Minderungsansprüche noch Schadenersatzansprüche geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Reisevermittler zur Kenntnis zu bringen. Ist am Urlaubsort keine Reiseleitung vorhanden oder vertraglich nicht vereinbart, sind etwaige Reisemängel direkt dem Reiseveranstalter an dessen Sitz oder dem Reisevermittler, über den die Pauschalreise gebucht wurde, zu melden. Informationen über die Erreichbarkeit der Reiseleitung oder der Veranstalter werden in der Leistungsbeschreibung gegeben, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen. Die Reiseleitung ist beauftragt, wenn möglich Abhilfe zu schaffen, ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.2 Wird eine Pauschalreise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und bietet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Es wird empfohlen, die Kündigung schriftlich vorzunehmen. Gleiches gilt, wenn dem Reisenden die Pauschalreise wegen eines Mangels aus einem wichtigen und für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund unzumutbar ist. Eine Frist zur Abhilfe ist nicht erforderlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von den Veranstaltern verweigert wird oder wenn ein besonderes Interesse des Reisenden eine sofortige Vertragskündigung rechtfertigt.
10.3 Schäden, Zustellungsverzögerungen oder Verlust von Reisegepäck müssen sofort am Ort (Flughafen) durch eine Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft gemeldet werden. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können Erstattungen gemäß internationaler Abkommen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Bei Gepäckbeschädigung muss die Schadensanzeige innerhalb von 7 Tagen und bei Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung eingereicht werden. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck stets der Reiseleitung zu melden.
11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, reisende Staatsangehörige der Europäischen Union vor Reisebeginn über die Bestimmungen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren mögliche Änderungen zu informieren. Für Staatsangehörige anderer Länder erteilt das zuständige Konsulat Auskunft.
11.2 Der Reisende ist eigenverantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der erforderlichen Reisedokumente, für eventuell notwendige Impfungen sowie für die Einhaltung der Zoll- und Devisenvorschriften.
11.3 Der Reiseveranstalter empfiehlt allen Reisenden, erforderliche Visa so früh wie möglich bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu beantragen, damit deren Erlass und gegebenenfalls erforderliche Übersendungen rechtzeitig vor Reiseantritt erfolgen können. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die rechtzeitige Ausstellung und den Erhalt der notwendigen Visa.
11.4 Es wird empfohlen, die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes sowie dessen allgemeine Handlungshinweise für das Reiseziel zu beachten. Diese Information sind auf der Webseite des Auswärtigen Amtes einsehbar.
12 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1 Ansprüche aufgrund nicht vertragsgemäßer Erbringung der Pauschalreise müssen vom Reisenden nach Abschluss der Pauschalreise geltend gemacht werden.
12.2 Die Geltendmachung sollte an den Reiseveranstalter unter der am Ende dieser AGB angegebenen Adresse erfolgen. Alternativen kann die Geltendmachung auch bei dem Reisevermittler erfolgen, bei dem die Pauschalreise gebucht wurde.
12.3 Alle vertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren nach 2 Jahren.
12.4 Ansprüche des Reisenden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren ebenfalls in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz anderer Schäden, die auf grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Veranstalters oder auf grob vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
12.5 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.
12.6 Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise vertraglich enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich oder in Textform zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung in Kraft.
12.7 Leistungsträger, Reiseleiter, das Flug- und Schalterpersonal sowie andere örtliche Vertretungen sind nicht bevollmächtigt, Anspruchsanmeldungen entgegenzunehmen. Sie sind ebenso wenig wie der Reisevermittler berechtigt, Ansprüche im Namen des Veranstalters anzuerkennen.
13 Urheberrechte, Film- und Fotorechte und sonstige Rechte
13.1 Der Reiseveranstalter hat an allen Bildern, Filme und Texten, die auf seiner Webseite und seinen Unterlagen veröffentlicht werden, die Urheberrechte.
13.2 Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte durch den Reisenden, ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Reiseveranstalters nicht gestattet.
14 Datenschutzbestimmungen
14.1 Personenbezogene Daten, die der Reisende im Zuge der Buchung übermittelt, werden von den Reiseveranstaltern ausschließlich erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die Leistungsträger des Reiseveranstalters weitergeleitet, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Rückabwicklung des Reisevertrages notwendig ist. Dabei werden die nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften beachtet.
14.2 Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Reiseveranstalters unter folgenden Link: https://hisonne.de/datenschutz
15 Informationen über ausführendes Luftfahrtunternehmen und Transfers
15.1 Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Erstellung einer gemeinsamen Liste von Luftfahrtunternehmen verpflichtet den Veranstalter, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften für sämtliche Flugbeförderungsleistungen im Rahmen der gebuchten Pauschalreise zu informieren. Sollte die ausführende Fluggesellschaft zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht festgelegt sein, wird der Veranstalter dem Reisenden wenigstens die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft nennen. Sobald die Identität der Fluggesellschaft bekannt ist, wird sie dem Reisenden mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Veranstalter den Reisenden unverzüglich informieren. Die aktuelle gemeinschaftliche Liste der Fluggesellschaften, die in der Europäischen Union mit einem Flugverbot belegt sind (sogenannte "Blacklist"), sowie die Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Luftfahrtunternehmen sind auf der Website www.lba.de als PDF-Dateien abrufbar.
15.2 Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie von Zwischenlandungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, solange der Gesamtzuschnitt der Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung des Gesamtzuschnitts der gebuchten Reise liegt vor, wenn deren Wert oder deren Eignung für den gewöhnlichen oder vertraglich vorgesehenen Nutzen aufgehoben oder vermindert wird. Das wird insbesondere anhand der Reisedauer, der Reisezeit und des Reisepreises beurteilt.
15.3 Kann dem Reisenden aufgrund von Umständen, die allein in seiner Verantwortung liegen, seitens des Reiseveranstalters eine Flugplanänderung nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, so ist der Reiseveranstalter für alle daraus resultierenden Schäden nicht verantwortlich sofern er alles Zumutbare unternommen hat, um den Reisenden zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist der Reisende verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass er auch kurzfristige Änderungen rechtzeitig mitgeteilt bekommt.
15.4 Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr haben beim Flug keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz, sofern lediglich eine pauschale Bearbeitungsgebühr entrichtet wurde. Zudem besteht für Kinder im Alter bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr grundsätzlich kein Anspruch auf die Beförderung von Freigepäck.
16 Europäische Streitbeilegung
16.1 Der Reiseveranstalter weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
16.2 Der Reiseveranstalter ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
17 Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Reisende die Bestellung als Verbraucher aufgegeben und hat er zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, so bleibt die Anwendung zwingender gesetzlicher Bestimmungen dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
17.2 Ist der Reisende Kaufmann und hat er zum Zeitpunkt der Bestellung seinen Sitz in Deutschland, so ist der Sitz des Reiseveranstalters ausschließlicher Gerichtsstand. Für die örtliche und internationale Zuständigkeit gelten außerdem die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
17.3 Die Verträge sind grundsätzlich in deutscher Sprache verfasst.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt.